Fristenbeginn
Fristenbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine gesetzliche oder vertragliche Frist zu laufen beginnt. Er bestimmt, wann eine Frist für eine Rechtsfolge, zum Beispiel die Frist zur Anfechtung, Klageerhebung oder zum Einspruch, beginnt. Die konkrete Bestimmung des Fristenbeginns ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsnorm und dem relevanten Sachverhalt.
Der Fristenbeginn hängt oft von einem auslösenden Ereignis ab. Häufig liegt dem Beginn der Zugang oder die
Fristen werden in der Regel in Tagen, Monaten oder Jahren berechnet. Der Beginn liegt typischerweise am Tag
Auswirkungen: Versäumte Fristen können Rechtsnachteile nach sich ziehen. In bestimmten Fällen kann eine Wiedereinsetzung in den
Siehe auch: Fristverlängerung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.