Home

Folgerechte

Folgerechte ist ein Begriff aus der deutschen Rechtslehre, der die Rechtsansprüche bezeichnet, die aus einem bestehenden Hauptrecht hervorgehen oder diesem folgen. Der Ausdruck ist kein feststehendes Rechtsinstitut in allen Rechtsgebieten, sondern ein beschreibender Sammelbegriff, der verwendet wird, um Folge- oder Nebenansprüche eines Hauptrechts zu kennzeichnen. In der Praxis variiert der genaue Anwendungsbereich je nach Fachgebiet und Einzelfall.

Der Inhalt von Folgerechten hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und den Umständen ab. Typischerweise umfasst er Ansprüche,

Die Terminologie wird in der Rechtsliteratur unterschiedlich verwendet. Einige Autoren sehen Folgerechte als eigenständiges theoretisches Konzept,

Siehe auch: derivative Rechte, sekundäre Ansprüche, Rechtsfolgen, Nebenrechte.

die
aus
dem
Hauptrecht
hergeleitet
werden,
wie
Schadenersatzforderungen
bei
Pflichtverletzungen,
Verzugszinsen
oder
weitere
Leistungsansprüche,
die
sich
aus
dem
ursprünglichen
Rechtsverhältnis
ergeben
oder
daraus
abgeleitet
sind.
Auch
ergänzende
Rechte
zur
Durchsetzung
des
Hauptrechts
können
unter
bestimmten
Umständen
als
Folgerechte
beschrieben
werden.
Die
konkrete
Ausgestaltung
und
der
Umfang
sind
jedoch
stark
kontextabhängig
und
lassen
sich
nicht
universell
festlegen.
andere
nutzen
den
Begriff
eher
als
Umschreibung
für
derivative
oder
sekundäre
Ansprüche,
die
aus
einem
Hauptrecht
folgen.
Aufgrund
der
variierenden
Verwendung
ist
der
Begriff
in
Gesetzestexten
selten
als
festes
Rechtsinstitut
zu
finden.