Folgerechte
Folgerechte ist ein Begriff aus der deutschen Rechtslehre, der die Rechtsansprüche bezeichnet, die aus einem bestehenden Hauptrecht hervorgehen oder diesem folgen. Der Ausdruck ist kein feststehendes Rechtsinstitut in allen Rechtsgebieten, sondern ein beschreibender Sammelbegriff, der verwendet wird, um Folge- oder Nebenansprüche eines Hauptrechts zu kennzeichnen. In der Praxis variiert der genaue Anwendungsbereich je nach Fachgebiet und Einzelfall.
Der Inhalt von Folgerechten hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und den Umständen ab. Typischerweise umfasst er Ansprüche,
Die Terminologie wird in der Rechtsliteratur unterschiedlich verwendet. Einige Autoren sehen Folgerechte als eigenständiges theoretisches Konzept,
Siehe auch: derivative Rechte, sekundäre Ansprüche, Rechtsfolgen, Nebenrechte.