Einzelstatus
Einzelstatus ist ein neutraler Begriff, der in verschiedenen deutschen Rechts- und Verwaltungsbereichen verwendet wird, um den Status einer einzelnen Person zu bezeichnen, die unabhängig von anderen Personen oder Haushaltsstrukturen betrachtet wird. Der Begriff steht damit im Gegensatz zu Gruppen- oder Familienstatus, bei dem mehrere Personen gemeinsam bewertet oder veranlagt werden.
Inhaltlich wird der Einzelstatus dort genutzt, wo individuelle Merkmale oder Ansprüche statt einer gemeinschaftlichen Berücksichtigung ausschlaggebend
Die genaue Bedeutung des Einzelstatus ist kontextspezifisch und variiert je Rechtskreis, Land und Verwaltungsbehörde. In einigen
Siehe auch: Familienstand, Steuerklasse, Veranlagungsverfahren, Haushaltsgemeinschaft, Einzelveranlagung.