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Dienstvorgesetzter

Der Dienstvorgesetzter ist im deutschen Beamtentum sowie in der militärischen und anderen öffentlich-rechtlichen Diensten der Vorgesetzte, dem ein Mitarbeitender im Dienstverhältnis unmittelbar unterstellt ist. Er trägt die dienstrechtliche Führungsverantwortung und erteilt Weisungen, die im Rahmen der dienstlichen Aufgaben und der geltenden Gesetze erfolgen. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Festlegung der zu erledigenden Arbeiten, Anleitung und Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung, Leistungsbewertung, Genehmigung von Abwesenheiten, Zuweisung von Aufgaben, Versetzungen sowie die Organisation von Fortbildung. In vielen Organisationen umfasst der Dienstvorgesetzte zudem disziplinarische Belange innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Beamtenrecht (Bundes- und Landesbeamtenrecht), dem Organisationsrecht der Behörde sowie spezifischen Vorschriften der jeweiligen Dienststelle. In der Praxis kann es mehrere Vorgesetzte geben: den unmittelbaren Dienstvorgesetzten, den übergeordneten Dienstvorgesetzten und, in der Militärhierarchie, den führenden Offizier oder Unteroffizier der jeweiligen Einheit. Die Bezeichnung verdeutlicht die dienstrechtliche Verantwortlichkeit, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt, und unterscheidet sich von allgemeineren Führungsbegriffen durch ihren spezifischen rechtsverpflichtenden Charakter. Der Dienstvorgesetzte ist damit zentrale Figur der Dienst- und Weisungsstruktur, der sicherstellt, dass Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt, Ziele verfolgt und Regelungen eingehalten werden.