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Bildmaßstab

Bildmaßstab, auch Abbildungsmaßstab genannt, bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Länge im Abbild und der entsprechenden Länge im Originalobjekt. Er gibt an, wie stark ein Objekt in einer Abbildung verkleinert oder vergrößert wiedergegeben wird. Der Maßstab wird üblicherweise als Bruch oder als zwei Ziffern angegeben, zum Beispiel 1:50 oder 1:2000. Allgemein gilt: Bei einem Maßstab 1:n entspricht eine Länge im Abbild 1 Einheit der Länge im Original von n Einheiten; bei n:1 entspricht eine Länge im Abbild n Einheiten der Originalgröße, das Abbild ist entsprechend vergrößert.

Berechnung und Ausdruck: Der Abbildungsmaßstab wird als Verhältnis Abbildlänge zu Originallänge angegeben. Er lässt sich auch

Anwendung: Bildmaßstäbe finden sich in Kartografie, Architektur, technischen Zeichnungen, Bauplänen, Produktdesign und fotografischen Reproduktionen. Sie ermöglichen

Digitaler Kontext: Bei digitalen Bildern hängt der tatsächliche Maßstab von der Kalibrierung ab, etwa durch Pixelmaße

umkehren,
je
nachdem,
ob
das
Abbild
kleiner
oder
größer
als
das
Original
ist.
In
der
Praxis
steht
1:xx
meist
für
eine
Verkleinerung
(das
Abbild
ist
kleiner
als
das
Original),
während
xx:1
eine
Vergrößerung
beschreibt
(das
Abbild
ist
größer
als
das
Original).
direkte
Messungen
aus
dem
Abbild,
liefern
Orientierung
beim
Druck
oder
der
digitalen
Wiedergabe
und
helfen,
Details
in
übersichtlichen
Größen
darzustellen.
Oft
werden
Maßstabsleisten
oder
Stempel
mitgeführt,
um
Größen
in
der
Abbildung
schnell
abzuleiten.
und
Druck-
oder
Anzeigengrößen.
Ohne
Bezug
zu
realen
Abmessungen
ist
der
Bildmaßstab
rein
numerisch;
mit
Kalibrierung
lässt
sich
aus
Abbild-
und
Originalgröße
eine
reale
Größe
ableiten.