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Betriebsinsolvenz

Betriebsinsolvenz bezeichnet das Insolvenzverfahren, das ein Unternehmen oder eine wirtschaftliche Einheit betrifft, deren Betrieb fortgeführt oder geordnet abgewickelt werden soll. In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) dieses Verfahren.

Voraussetzungen sind Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Antrag kann vom Schuldner, von Gläubigern oder dem Gericht gestellt

Ziel ist entweder die Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan oder die Verwertung der Vermögenswerte bei

Wichtige Folgen betreffen Arbeitnehmer, laufenden Betrieb und Sozialpläne; Gläubiger erhalten Anspruchsquoten nach dem Rang der Insolvenzforderungen.

Betriebsinsolvenz unterscheidet sich von privaten oder Einzelinsolvenzen insofern, als der Fokus auf der Fortführung des Geschäftsbetriebs

werden.
Das
Gericht
eröffnet
das
Verfahren
und
bestellt
einen
Insolvenzverwalter;
in
bestimmten
Fällen
kann
auch
die
Eigenverwaltung
beantragt
werden,
wobei
das
Unternehmen
unter
Aufsicht
eines
Verwalters
weitergeführt
wird.
Liquidation.
Ein
Insolvenzplan
oder
Sanierungsplan
wird
mit
Gläubigern
und
Gericht
abgestimmt
und
regelt
Verbindlichkeiten,
Stundungen
und
Anteilsquoten.
Ist
eine
Fortführung
nicht
möglich,
wird
die
Insolvenzmasse
veräußert,
um
die
Gläubiger
zu
befriedigen.
Die
Masse
bildet
die
Grundlage
für
die
Verteilung
der
Erlöse;
Forderungen
außerhalb
der
Masse
können
unter
besonderen
Regelungen
befriedigt
werden.
liegt,
sofern
wirtschaftlich
sinnvoll,
statt
auf
einer
sofortigen
Liquidation.
Das
Verfahren
kann
mehrere
Geschäftsbereiche
betreffen
oder
als
Teil
eines
größeren
Unternehmenssanierungsprozesses
geführt
werden.