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Bestehensgrenzen

Bestehensgrenzen bezeichnet die minimalen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Prüfung, ein Modul oder ein Studiengang als bestanden gilt. Der Begriff wird vor allem im Bildungssystem verwendet und beschreibt die Grenze zwischen Bestehen und Nichtbestehen.

Der Begriff leitet sich von dem Verb bestehen ab und von dem Substantiv Grenze. In Prüfungsordnungen oder

Bestehensgrenzen unterscheiden sich zwischen Fächern, Prüfungsformen und Studiengängen. So können unterschiedliche Teilprüfungen jeweils eigene Grenzen haben,

Bei Überschreitung von Nacharbeiten, Wiederholungsprüfungen oder Nachteilsausgleichen kann sich die erreichbare Grenze verschieben. Die Einhaltung der

Siehe auch: Noten, Prüfungsordnung, Abschlussnote.

Modulhandbüchern
wird
die
konkrete
Bestehensgrenze
festgelegt.
Je
nach
Institution
kann
sie
als
Prozentsatz,
als
Punktwert
oder
als
Mindestnote
formuliert
sein.
während
am
Ende
eine
Gesamtgrenze
für
die
Zulassung
zum
Abschluss
betrachtet
wird.
In
einigen
Systemen
müssen
mehrere
Bedingungen
erfüllt
werden,
etwa
eine
Mindestpunktzahl
in
einzelnen
Teilen
und
zusätzlich
eine
Gesamtnote.
Bestehensgrenze
entscheidet
häufig
über
die
weitere
Studien-
oder
Karriereentwicklung
und
ist
daher
Gegenstand
von
Studienordnungen
und
Prüfungsregelwerken.