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Außerordentlich

Außerordentlich ist ein deutsches Wort, das als Adjektiv oder Adverb verwendet wird. Als Adjektiv bedeutet es außergewöhnlich, besonders oder außerhalb des Gewöhnlichen. Als Adverb dient es zur starken Hervorhebung und entspricht in Bedeutung etwa „äußerst“ oder „enorm“ (zum Beispiel: außerordentlich wichtig).

Etymologisch setzt sich außerordentlich aus außer und ordentlich zusammen, wörtlich also „außerhalb der Ordnung“. Die Bedeutung

Grammatikalisch flektiert das Adjektiv wie andere Adjektive: der außerordentliche Fall, eine außerordentliche Leistung, die außerordentlichen Fälle.

Verwendung: In Politik, Wirtschaft, Recht und Wissenschaft begegnet man dem Wort in Phrasen wie außerordentliche Sitzung,

Begriffe rund um das Wort umfassen Synonyme wie außergewöhnlich, besonders oder erheblich, gegensätzlich gewöhnlich, alltäglich, normal.

entwickelte
sich
aus
dem
Sinn
„außerhalb
des
Üblichen/Normalen“.
Der
Begriff
tritt
sowohl
im
allgemeinen
Sprachgebrauch
als
auch
in
formeller
oder
juristischer
Sprache
auf.
Als
Adverb
bleibt
außerordentlich
unverändert:
Es
war
außerordentlich
schwierig.
In
der
Regel
kann
es
sowohl
attributiv
als
auch
prädikativ
verwendet
werden:
Die
Leistung
war
außerordentlich;
eine
außerordentliche
Leistung.
außerordentliche
Generalversammlung
oder
außerordentlicher
Bericht.
Im
Alltag
klingt
oft
eine
neutralere
oder
stärker
alltagssprachliche
Wahl
wie
außergewöhnlich
oder
sehr
bevorzugt.
In
formellen
Kontexten
kann
außerordentlich
als
Belehrung
oder
Betonung
dienen,
ohne
Wertungseinschätzung
durch
sich
allein.
Die
Nuance
liegt
in
der
Abweichung
von
der
Norm:
„außerordentlich“
betont
die
Deviation;
„außergewöhnlich“
kann
neutraler
oder
positiver
konnotiert
sein.
In
einigen
Kontexten
ist
der
Ausdruck
feststellbar
in
Behörden-
oder
organisatorischer
Sprache.