Ausgangsdauer
Ausgangsdauer bezeichnet die Zeitspanne, während der eine Gefangene im Rahmen einer genehmigten Ausgangsregel aus dem geschlossenen Gefängnisbereich hinausgelassen wird. Sie gehört zum Instrumentarium des Strafvollzugs und dient der Realitätsnähe der Haftmaßnahme sowie der sozialen Reintegration.
Die Dauer wird durch die verantwortliche Vollzugsbehörde festgelegt und richtet sich nach dem Zweck des Ausganges,
Während des Ausganges gelten Auflagen und Kontrollen, zum Beispiel feste Rückkehrzeiten, Aufenthaltsorte, Meldepflichten oder Begleitung durch
Ziele der Ausgangsdauer sind die schrittweise soziale Integration, die Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung außerhalb des
Siehe auch: Ausgang im Strafvollzug, Vorzeitige Entlassung, Bewährung.