Auflagern
Auflagern bezeichnet im Maschinenbau den Vorgang, bei dem Bauteile so miteinander verbunden oder in Lagerstellen geführt werden, dass sie über Lagerflächen belastet werden. Typische Beispiele sind das Auflagern einer Welle in einem Lager (Gleit- oder Wälzlager) sowie das Abstützen eines Bauteils auf einer Lagerfläche im Gehäuse. Ziel des Auflagerns ist die Aufnahme radialer und/oder axialer Kräfte, die Führung bewegter Bauteile und die Vermeidung unerwünschter Verschiebungen.
Beim Auflagern werden mehrere Elemente berücksichtigt: der Lagertyp (Gleitlager, Wälzlager oder eine einfache Lagerfläche), die Passung
Entwurfskriterien umfassen Belastungskombinationen, Lebensdauerberechnungen, Temperaturverhalten und Schmiermitteleinsatz. Fehler beim Auflagern – etwa Fehlausrichtung, unzureichende Schmierung, falsche
Anwendungen finden sich in nahezu allen Bereichen der Technik, in denen rotierende oder verschleißanfällige Bewegungen auftreten: