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ArbeitsSicherheit

Arbeitssicherheit bezeichnet den umfassenden Ansatz zum Schutz von Beschäftigten vor Arbeitsgefahren, zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren. Ziel ist es, sichere Arbeitsbedingungen, die Gesundheit der Belegschaft und eine wirtschaftliche Betriebstätigkeit sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt auf rechtlicher Grundlage sowie durch betriebliche Maßnahmen und kontinuierliche Verbesserung.

In Deutschland bildet das Arbeitsschutzgesetz den Kern des Rechtsrahmens. Ergänzend gelten Verordnungen und technischer Regelwerke auf

Zentrale Aufgaben der Arbeitssicherheit sind Gefährdungsbeurteilungen, Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, Schulung und Information der Beschäftigten sowie Organisation

Wichtige Rollen sind der Arbeitgeber, der eine sichere Arbeitsumgebung schaffen muss, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der

Bundes-
und
Länderebene,
unterstützt
durch
die
Deutschen
Gesetzlichen
Unfallversicherungen
(DGUV),
die
als
Träger
der
Unfallversicherung
Betriebsärzte,
Fachkräfte
für
Arbeitssicherheit
und
Sicherheitsbeauftragte
bereitstellen.
Auf
europäischer
Ebene
fließen
Richtlinien
zu
Sicherheit
und
Gesundheitsschutz
am
Arbeitsplatz
in
nationales
Recht
ein.
von
Erste
Hilfe,
Brandschutz
und
Notfallvorsorge.
Maßnahmen
folgen
dem
Rangfolgeprinzip:
Beseitigung
oder
Substitution
von
Gefährdungen,
technische
Maßnahmen,
organisatorische
Maßnahmen
und
persönliche
Schutzausrüstung.
Dokumentation,
regelmäßige
Überprüfung
und
Weiterentwicklung
des
Arbeitsschutzsystems
gehören
dazu.
Betriebsarzt
sowie
Sicherheitsbeauftragte.
Ein
effektives
System
der
Arbeitssicherheit
trägt
zur
Reduktion
von
Unfällen,
Arbeitsausfällen
und
Langzeitschäden
bei
und
lässt
sich
oft
in
ein
betriebliches
Gesundheitsmanagement
oder
ein
ISO-45001-konformes
Managementsystem
integrieren.