Abwahl
Abwahl bezeichnet den Vorgang, bei dem eine gewählte oder bestellte Person vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit aus dem Amt entfernt wird. Der Begriff stammt aus dem Deutschen und setzt sich aus ab- (weg) und Wahl (Wahl) zusammen. Abwahl dient in demokratischen Systemen als Instrument der Rechenschaftspflicht, wobei die konkreten Regeln je nach Rechtsordnung stark variieren.
Anwendungsbereiche und Verfahren unterscheiden sich. Häufig kommt Abwahl auf lokaler Ebene vor, gegen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Die Einführung von Abwahl ist politisch umstritten. Befürworter sehen darin ein notwendiges Instrument der Rechenschaftspflicht und