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Abwahl

Abwahl bezeichnet den Vorgang, bei dem eine gewählte oder bestellte Person vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit aus dem Amt entfernt wird. Der Begriff stammt aus dem Deutschen und setzt sich aus ab- (weg) und Wahl (Wahl) zusammen. Abwahl dient in demokratischen Systemen als Instrument der Rechenschaftspflicht, wobei die konkreten Regeln je nach Rechtsordnung stark variieren.

Anwendungsbereiche und Verfahren unterscheiden sich. Häufig kommt Abwahl auf lokaler Ebene vor, gegen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Die Einführung von Abwahl ist politisch umstritten. Befürworter sehen darin ein notwendiges Instrument der Rechenschaftspflicht und

Siehe auch: Misstrauensvotum, Abberufung, Recall.

oder
andere
kommunale
Amtsträger;
in
einigen
Staaten
oder
Kantonen
kann
auch
ein
Parlament
oder
eine
Bürgerpetition
eine
Abwahl
auslösen.
Üblich
sind
gesetzliche
Vorgaben
zu
Zulässigkeit
von
Initiativen,
zu
Unterschrifts-
oder
Mehrheitsanforderungen,
zu
Fristen
und
zur
Form
der
Abstimmung
(z.
B.
Referendum
oder
spezielles
Wahlverfahren).
Das
Ergebnis
einer
erfolgreichen
Abwahl
führt
in
der
Regel
zur
Amtsenthebung
und
zur
Nachfolge
durch
eine
Nachbesetzung,
eine
Neuwahl
oder
eine
kommissarische
Amtsführung.
der
Verhinderung
von
Amtsmissbrauch;
Kritiker
warnen
vor
Instabilität,
politischer
Instrumentalisierung
und
Kosten.
Auf
nationaler
Ebene
existiert
in
vielen
Verfassungen
kein
generelles
Abwahl-Instrument;
stattdessen
können
Misstrauensvoten,
Abberufungen
oder
andere
Verfahren
vorgesehen
sein,
abhängig
von
der
jeweiligen
Rechtsordnung.