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Abnahmetätigkeiten

Abnahmetätigkeiten bezeichnet im Projekt- und Qualitätsmanagement alle Aktivitäten, die erforderlich sind, um festzustellen, ob ein Produkt, ein System oder eine Dienstleistung die vertraglichen Anforderungen erfüllt und zur Nutzung freigegeben werden kann. Sie finden in vielen Branchen statt, etwa im Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, IT oder Infrastruktur.

Inhalt und Formen der Abnahme umfassen die Prüfung von Anforderungen, die Dokumentenprüfung, Inspektionen sowie Funktions-, Leistungs-

Ablauf der Abnahmetätigkeiten erfolgt oft nach einem vorbereiteten Abnahmeplan mit definierten Abnahmekriterien und Testfällen. Nach Durchführung

Rollen umfassen Kunde bzw. Auftraggeber, Auftragnehmer und einen Abnahmeverantwortlichen. In größeren Projekten können unabhängige Prüfer, Zertifizierungsstellen

und
Sicherheitsprüfungen.
Typische
Formen
sind
Factory
Acceptance
Test
(FAT),
Site
Acceptance
Test
(SAT)
und
im
Softwarebereich
User
Acceptance
Testing
(UAT).
Die
Abnahme
kann
sich
auf
das
gesamte
Lieferobjekt
oder
auf
Teilbereiche
beziehen
(Teilabnahme).
Regulierte
Bereiche
erfordern
oft
zusätzliche
Nachweise
wie
Zertifikate,
Kalibrierungen
und
lückenlose
Dokumentation.
der
Tests
werden
Abweichungen
(Nonconformities)
erfasst,
gegebenenfalls
nachbessert
und
erneut
getestet.
Bei
erfolgreicher
Erfüllung
der
Kriterien
erfolgt
eine
formelle
Abnahmeentscheidung,
beginnend
mit
der
Erstellung
eines
Abnahmeprotokolls
oder
Abnahmebescheids.
Mit
der
Abnahme
geht
üblicherweise
die
Freigabe,
sowie
der
Risiko-
und
ggf.
Eigentums-
oder
Nutzungsübergang
einher.
oder
Gutachter
beteiligt
sein.
Die
Abnahme
ist
ein
zentraler
Meilenstein
im
Vertriebs-
und
Bauprozess
und
verankert
die
rechtliche
und
wirtschaftliche
Freigabe
des
Lieferobjekts.