Übernahmegeschwindigkeit
Übernahmegeschäfte bezeichnet Transaktionen, bei denen ein Unternehmen (der Bieter) die Kontrolle über ein anderes Unternehmen (das Ziel) erwirbt oder erhebliche Mehrheiten an dessen Stimmrechten erlangt. Die häufigste Form ist der Erwerb von Aktien, doch auch der Kauf von Vermögenswerten kann eine Übernahme ermöglichen. Übernahmen können freundlich (einvernehmlich zwischen Bieter und Zielmanagement) oder feindlich (ohne Einvernehmen) erfolgen. In vielen Jurisdiktionen, darunter Deutschland, sind öffentliche Übernahmeangebote regulatorisch geregelt.
In Deutschland gilt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) als zentrale Rechtsgrundlage. Es regelt insbesondere öffentliche Übernahmeangebote,
Der Ablauf umfasst die Ankündigung eines Angebots, die Prüfung durch den Zielkonzern, Verhandlungen über Konditionen, die
Übernahmegeschäfte beeinflussen Märkte, Beschäftigung und Wertentwicklung des Zielunternehmens. Sie ziehen Risiken wie Wertverlust, kulturelle Integration oder