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Übernahmegeschwindigkeit

Übernahmegeschäfte bezeichnet Transaktionen, bei denen ein Unternehmen (der Bieter) die Kontrolle über ein anderes Unternehmen (das Ziel) erwirbt oder erhebliche Mehrheiten an dessen Stimmrechten erlangt. Die häufigste Form ist der Erwerb von Aktien, doch auch der Kauf von Vermögenswerten kann eine Übernahme ermöglichen. Übernahmen können freundlich (einvernehmlich zwischen Bieter und Zielmanagement) oder feindlich (ohne Einvernehmen) erfolgen. In vielen Jurisdiktionen, darunter Deutschland, sind öffentliche Übernahmeangebote regulatorisch geregelt.

In Deutschland gilt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) als zentrale Rechtsgrundlage. Es regelt insbesondere öffentliche Übernahmeangebote,

Der Ablauf umfasst die Ankündigung eines Angebots, die Prüfung durch den Zielkonzern, Verhandlungen über Konditionen, die

Übernahmegeschäfte beeinflussen Märkte, Beschäftigung und Wertentwicklung des Zielunternehmens. Sie ziehen Risiken wie Wertverlust, kulturelle Integration oder

Schwellenwerte
und
Informationspflichten.
Typische
Transaktionen
unterscheiden
zwischen
Aktienkäufen
(Share
deals)
und
Asset
Deals.
Der
Abschluss
hängt
oft
von
kartellrechtlicher
Prüfung
und
eventuell
der
Zustimmung
des
Aufsichtsrats
ab.
Bei
größeren
Übernahmen
können
zudem
Fusionskontrollen
durch
das
Bundeskartellamt
erforderlich
sein.
Annahme
durch
die
Aktionäre
und
den
formellen
Abschluss.
Typische
Konditionen
beinhalten
Bar-
oder
Aktienzahlungen,
oder
ein
Mix
aus
beidem.
Nach
dem
Abschluss
ergeben
sich
oft
Governance-Veränderungen,
strategische
Neuausrichtungen
und
Integrationsaufgaben.
kartellrechtliche
Hürden
nach
sich,
aber
auch
Chancen
für
Synergien,
Skaleneffekte
und
Marktdurchdringung.