testamentarischer
Testamentarischer ist ein deutsches Adjektiv, das sich auf den Willen oder das letzte Testament einer Person bezieht. Es bedeutet wörtlich „testamentarisch verbunden“ und wird verwendet, um Sachverhalte zu kennzeichnen, die mit dem letzten Willen, mit testamentarischen Verfügungen oder der Erbfolge nach dem Tod zu tun haben. Übliche Wendungen sind etwa „testamentarischer Wille“ oder „testamentarische Verfügung“.
Der Ausdruck erscheint vor maskulinen Substantiven im Nominativ, zumeist im attributiven Gebrauch, z. B. „testamentarischer Wille“.
Etymologie und Wortbildung: Das Adjektiv leitet sich vom Substantiv Testament ab, das aus dem lateinischen testamentum
Verwendungsfelder: In Rechtswissenschaft, Notariats- und Erbrechtstexten, historischen oder genealogischen Schriften dient „testamentarisch“ zur eindeutigen Kennzeichnung von