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angeschlossenes

Angeschlossenes ist die attributive Form des Partizips II des Verbs anschließen und bedeutet in der Praxis „an ein System angebunden“ oder „verbunden“. Es dient dazu, Nomen zu beschreiben, die Teil eines größeren Ganzen sind, zum Beispiel in technischen, organisatorischen oder juristischen Kontexten.

Grammatikalisch wird angeschlossenes als neutrale Singularform verwendet, wenn kein bestimmter Artikel den Ausdruck begleitet oder ein

Verwendung findet angeschlossenes vor allem in technischen Beschreibungen (angeschlossenes Gerät, angeschlossenes Netzwerk), in betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen

Etymologisch stammt angeschlossenes vom Verb anschließen, das aus dem Präfix an- (weiterhin in Verbindung mit) und

Verwandte Begriffe sind anschließen, Anschluss, verbunden, verknüpft. In nüchternen Texten wird angeschlossenes regelmäßig als attributives Adjektiv

unbestimmter
Artikel
vorangestellt
ist:
ein
angeschlossenes
Gerät.
Mit
dem
bestimmten
Artikel
lautet
die
Form
das
angeschlossene
Gerät.
Im
Plural
heißt
es
angeschlossene
Geräte.
Die
Endung
richtet
sich
nach
dem
Kasus,
dem
Numerus
und
dem
Genus
des
Nomens,
auf
das
sich
das
Adjektiv
bezieht
(mh.
Beispiel:
der
angeschlossene
Anschluss,
die
angeschlossene
Verbindung,
das
angeschlossene
Netz;
plural:
die
angeschlossenen
Anschlüsse,
Verbindungen,
Netze).
Kontexten
(angeschlossenes
Unternehmen,
angeschlossene
Tochtergesellschaft)
sowie
allgemein
dort,
wo
Zugehörigkeit
oder
Integration
in
ein
System
ausgedrückt
werden
soll.
Das
Wort
kann
außerdem
substantiviert
auftreten,
etwa
als
das
Angeschlossene,
wenn
ein
zuvor
genannter
Gegenstand
als
eigenständige
Entität
gewertet
wird.
dem
Verb
schließen
gebildet
ist.
Die
Bedeutung
hat
sich
dahingehend
entwickelt,
dass
etwas
Teil
eines
Anschlusses,
einer
Verbindung
oder
eines
Netzwerks
wird.
verwendet,
um
die
Beschaffenheit
oder
den
Status
eines
Objekts
im
Beziehungsnetz
zu
kennzeichnen.