Zugangsmächtigkeiten
Zugangsmächtigkeiten bezeichnet in der deutschsprachigen Fachliteratur die Fähigkeiten oder Befugnisse einzelner Akteure, bestimmten Ressourcen zuzugreifen oder sie zu nutzen. Der Begriff setzt sich aus Zugang und Mächtigkeit zusammen und wird in verschiedenen Disziplinen verwendet, etwa in der Informationstechnik, der Sicherheits- und Zutrittskontrolle, der Soziologie, der Bibliotheks- und Informationswissenschaft sowie in der politischen Theorie.
Inhaltlich umfassen Zugangsmächtigkeiten sowohl formale Rechte (wer darf etwas tun) als auch technische oder physische Zugänge
Beispiele: In der IT besitzt ein Systemadministrator Zugriffsmächtigkeiten zu Servern und Datenbanken; ein Bibliotheksbenutzer hat je
Zugangsmächtigkeiten stehen in engem Zusammenhang mit Begriffen wie Zugriffsrechten, Berechtigungen, Zugriffskontrolle und Capabilitäts-basierten Sicherheitsmodellen. Der Begriff
Siehe auch: Zugriffsrechte, Berechtigungen, Zugriffskontrolle, Datenzugriffsrechte, capabilitätsbasierte Sicherheitsmodelle.