Vergnügungsbetrieben
Vergnügungsbetriebe bezeichnet einen Oberbegriff für gewerblich betriebene Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung der Öffentlichkeit dienen. Dazu gehören Freizeitparks, Spielhallen, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Nachtclubs und Bars sowie Jahrmärkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungsorte, die gegen Entgelt Zugang geben.
Der Betrieb solcher Einrichtungen unterliegt in Deutschland lokalen Genehmigungspflichten und verschiedenen Rechtsvorschriften, darunter Gewerbeordnung, Brandschutz-, Immissionsschutz-
Wirtschaftlich tragen Vergnügungsbetriebe zur lokalen Beschäftigung, zum Tourismussektor und zur urbanen Kultur bei. Sie fördern Freizeitkultur,
Historisch entstanden Vergnügungsbetriebe aus Märkten und Jahrmärkten und entwickelten sich im 19. und 20. Jahrhundert zu