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Universitätsstruktur

Universitätsstruktur bezeichnet die organisatorische Gliederung einer Universität und die Verteilung von Aufgaben in Lehre, Forschung, Verwaltung und Service. Typischerweise umfasst sie sowohl die akademische Seite (Fakultäten, Fachbereiche, Lehrstühle, Institute) als auch die zentrale Verwaltung (Rektorat, Dezernate, Bibliothek, IT, Personal-, Finanz- und Rechtsabteilung).

Auf der Spitze stehen typischerweise der oder die Rektor bzw. Präsident, das Rektorat, der Senat oder Hochschulrat

Akademische Struktur bedeutet meist Fakultäten oder Schools, in denen Fachbereiche/Institute angesiedelt sind; Forschungszentren, kooperative Forschungsverbünde und

Die Verwaltungs- und Serviceseiten sorgen für Lehre, Bibliothek, Hochschulrechenzentrum, Studierendenwerk, International Office, Personal- und Finanzmanagement, sowie

sowie
Dekane
entsprechend
der
nationalen
Rechtslage.
Der
Senat
oder
Akademischer
Senat
entscheidet
grundsätzliche
fachliche
Belange,
der
Rektor
die
operativen
Angelegenheiten,
der
Hochschulrat
die
strategische
Aufsicht.
Fakultätsräte,
Dekane
und
Fachbereichsleitungen
organisieren
Lehre
und
Forschung
auf
Fakultäts-
bzw.
Institutebene.
Studierendenvertretungen
und
Gremien
wie
Ausschüsse
wirken
an
Entscheidungen
mit.
interdisziplinäre
Zentren
ergänzen
das
Profil.
Das
Studienangebot
gliedert
sich
in
Bachelor-,
Master-
und
Promotionsprogramme,
häufig
nach
dem
Bologna-System
mit
ECTS-Anrechnung.
Qualitätssicherung
erfolgt
durch
Akkreditierung,
Evaluationen
und
interne
Qualitätsmanagementprozesse.
Studierendenberatung.
Unterschiedliche
Hochschultypen
zeigen
Variationen:
Universitäten
legen
Gewicht
auf
Grundlagenforschung;
Hochschulen
für
angewandte
Wissenschaften
fokussieren
Anwendung
und
Praxisnähe;
private
Universitäten
unterscheiden
sich
oft
in
Finanzierung
und
Governance.
In
vielen
Ländern
ergänzt
der
föderale
oder
staatliche
Rechtsrahmen
die
Autonomie
durch
Rahmenverordnungen,
Budget-
und
Rechenschaftspflichten.