Türflügeln
Türflügeln bezeichnet im Deutschen den beweglichen Blattteil einer Tür, der den Durchgang verschließt. Er bildet zusammen mit der Türzarge das Türsystem und kann als einzelnes Blatt oder als Teil eines Doppelsystems auftreten, etwa bei Balkontüren oder Stiltüren. Der Türflügel wird durch Scharniere am Rahmen befestigt und ermöglicht das Öffnen und Schließen der Tür.
In Bauweise und Materialien variiert ein Türflügel stark. Typische Grundformen sind massivholzfarbige oder furnierte Blätter, Hohlkern-
Beschläge und Technik umfassen Scharniere, Türschloss, Drücker oder Griffleiste sowie Dichtungselemente für Wärme- und Schalldämmung. Außenliegende
Funktionell dienen Türflügeln dem Zugangskontrolle, Privatsphäre, Raumtrennung, sowie Wärme- und Schalldämmung. Ihre Auswahl richtet sich nach