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Stichentscheidung

Stichentscheidung bezeichnet in politischen und organisatorischen Gremien eine Stimmabgabe des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden, die als entscheidende Stimme bei einer Stimmengleichheit gilt. Sie tritt ein, wenn bei der regulären Abstimmung das Ergebnis unentschieden ausfällt.

Die konkreten Voraussetzungen und der Umfang des Stichentscheids hängen von der Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums ab.

Kritik und Diskussion: Der Stichentscheid verleiht dem Vorsitzenden eine zentrale Machtposition und kann das Prinzip der

Beispiele und Kontext: Stichentscheidungen finden sich in verschiedenen Formen in deutschen Gremien, etwa in Kommunal- und

In
vielen
Parlamenten,
Ausschüssen,
Bezirks-
oder
Gemeinderäten
ist
der
Stichentscheid
explizit
vorgesehen
oder
zulässig,
um
Blockaden
zu
vermeiden.
Häufig
darf
der
Vorsitzende
seine
Stimme
nur
dann
abgeben,
wenn
alle
anderen
Stimmen
ausgezählt
wurden
und
tatsächlich
eine
Stimmengleichheit
vorliegt.
In
einigen
Gremien
ist
der
Stichentscheid
an
bestimmte
Themen
gebunden
oder
wird
nur
bei
einfachen
Mehrheiten
angewandt;
in
anderen
Kontexten
wird
er
formal
nicht
anerkannt.
Mehrheitsabstimmung
beeinflussen,
weshalb
seine
Anwendung
oft
kontrovers
diskutiert
wird.
Befürworter
sehen
darin
ein
legitimes
Instrument
zur
Funktionsfähigkeit
des
Gremiums,
insbesondere
wenn
eine
Blockade
verhindert
werden
soll.
Landesparlamenten
sowie
in
Ausschüssen,
wobei
die
genaue
Ausgestaltung
in
der
jeweiligen
Geschäftsordnung
geregelt
ist.
Die
Praxis
variiert
je
nach
Organ
und
Rechtsordnung.