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Stadträte

Stadträte (sing. Stadtrat) bezeichnet in der deutschen Sprachwelt die Mitglieder des Stadtrats, des kommunalen Rats oder der Stadtverordnetenversammlung in einer Stadt. Die Stadträte gehören in der Regel politischen Parteien oder sind unabhängige Vertreter; sie werden durch Wahlen der Einwohner der Stadt bestimmt.

Aufgabe der Stadträte ist es, das zentrale politische Organ der Stadt zu bilden. Sie beraten und beschließen

Zusammensetzung und Wahl: Die Größe des Stadtrats richtet sich nach der Stadtgröße und dem jeweiligen Landesrecht.

Verhältnis zur Exekutive: In vielen Ländern besteht neben dem Stadtrat eine städtische Exekutive, oft geführt vom

Richtlinien,
gestalten
den
Haushalt,
legen
Investitionsprogramme
fest,
entscheiden
über
lokale
Satzungen
und
beaufsichtigen
die
Verwaltung.
Sitzungen
finden
in
der
Regel
öffentlich
statt;
die
Stadträte
arbeiten
oft
in
Ausschüssen
zu
Bereichen
wie
Finanzen,
Bau,
Bildung,
Verkehr,
Soziales
und
Kultur.
Die
Mitglieder
gehören
zu
Fraktionen
oder
arbeiten
als
unabhängige
Vertreterinnen
und
Vertreter.
Die
Legislaturperioden
dauern
üblicherweise
vier
bis
sechs
Jahre;
danach
finden
Neuwahlen
statt.
Bürgermeister
oder
Oberbürgermeister.
Je
nach
Rechtsordnung
kann
der
Stadtrat
zugleich
das
Legislativorgan
sein
oder
gemeinsam
mit
der
Exekutive
arbeiten.
Die
konkrete
Aufgabenverteilung
variiert
je
Staat,
Land
oder
Gemeinde.
Stadträte
vertreten
die
Interessen
der
Bürger
und
tragen
zur
lokalen
Lebensqualität,
Stadtplanung
und
Bereitstellung
kommunaler
Dienstleistungen
bei.