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Staatsorchester

Staatsorchester ist eine Bezeichnung für öffentlich finanzierte Orchester in Deutschland, Österreich und anderen deutschsprachigen Ländern. In der Regel handelt es sich um Ensembles, die dem Staat, einem Landes- oder Kommunalverband beziehungsweise einer kulturpolitischen Institution unterstehen. Sie wirken sowohl in Opernhäusern als auch in eigenen Konzertreihen und bedienen ein breites Repertoire von klassischer Musik bis zeitgenössischer Uraufführung. Viele Staatsorchester arbeiten eng mit Theaterbetrieben zusammen, begleiten Operninszenierungen im Opernhaus und führen symphonische Konzerte in Konzertsaal.

Der Betrieb wird durch öffentliche Gelder sowie Einnahmen aus Kartenverkauf, Sponsoring und Förderprogrammen getragen. Die künstlerische

Unterschiede zu anderen Orchesterformen bestehen vor allem in Finanzierung und Status: Staatsorchester stehen in der Regel

Historisch entwickelten sich Staatsorchester aus Hof- bzw. Landeskapellen. In der Gegenwart sind sie zentrale Träger der

Leitung
obliegt
oft
einem
Chefdirigenten
oder
Generalmusikdirektor;
administrativ
verantwortet
ein
Intendant
oder
Geschäftsführer
zusammen
mit
der
Aufsichts-
bzw.
Kulturverwaltung.
unter
staatlicher
oder
landesstaatlicher
Aufsicht,
während
andere
Ensembles
kommunal
oder
privat
organisiert
sein
können.
Der
Begriff
verweist
zudem
auf
die
traditionelle
Verwobenheit
mit
staatlichen
oder
höfischen/kulturellen
Institutionen,
wobei
heutige
Strukturen
stärker
projektbezogen
und
diversifiziert
sind.
klassischen
Orchesterkultur,
bieten
Bildungsprogramme,
Jugendorchesterarbeit
und
Outreach-Aktivitäten
an.