Staatsorchester
Staatsorchester ist eine Bezeichnung für öffentlich finanzierte Orchester in Deutschland, Österreich und anderen deutschsprachigen Ländern. In der Regel handelt es sich um Ensembles, die dem Staat, einem Landes- oder Kommunalverband beziehungsweise einer kulturpolitischen Institution unterstehen. Sie wirken sowohl in Opernhäusern als auch in eigenen Konzertreihen und bedienen ein breites Repertoire von klassischer Musik bis zeitgenössischer Uraufführung. Viele Staatsorchester arbeiten eng mit Theaterbetrieben zusammen, begleiten Operninszenierungen im Opernhaus und führen symphonische Konzerte in Konzertsaal.
Der Betrieb wird durch öffentliche Gelder sowie Einnahmen aus Kartenverkauf, Sponsoring und Förderprogrammen getragen. Die künstlerische
Unterschiede zu anderen Orchesterformen bestehen vor allem in Finanzierung und Status: Staatsorchester stehen in der Regel
Historisch entwickelten sich Staatsorchester aus Hof- bzw. Landeskapellen. In der Gegenwart sind sie zentrale Träger der