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Sozialstaatsmodelle

Sozialsstaatsmodelle sind theoretische Beschreibungen, wie Staaten soziale Sicherheit erbringt, wer welche Leistungen erhält und wie diese finanziert werden. Typischerweise umfassen sie Gesundheit, Alters- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Arbeitslosigkeit, Familie, Wohnen und Arbeitsmarktpolitik. Die Modelle unterscheiden sich vor allem in der Finanzierungsform, dem Grad der Universalisierung und dem staatlichen Bereitstellungsgrad.

Historisch werden häufig drei Grundlinien unterschieden: Der Bismarcksche Sozialstaat, der Beveridge- oder Universalstaatsansatz und der sozialdemokratische

Zur analytischen Ergänzung entwickelte Esping-Andersen eine Dreiteilung in liberal, konservativ-korporatistisch und sozialdemokratisch. Diese Welten unterscheiden sich

bzw.
nordische
Typ.
Der
Bismarcksche
Modelltyp
entstand
im
Deutschland
des
späten
19.
Jahrhunderts
und
basiert
auf
obligatorischen
Sozialversicherungen,
finanziert
durch
Beiträge
von
Arbeitgebern
und
Arbeitnehmern
sowie
bestimmten
Anspruchsformen.
Der
Beveridge-Typ,
wie
er
im
Vereinigten
Königreich
und
Teilen
des
Commonwealth
umgesetzt
wurde,
setzt
auf
universelle
oder
weitgehend
universelle
Leistungen,
finanziert
über
Steuern
und
öffentliche
Träger.
Der
sozialdemokratische
bzw.
nordische
Typ
zeichnet
sich
durch
umfassende,
universelle
Leistungen,
hohe
Steuereinnahmen,
großzügige
öffentliche
Dienstleistungen
und
eine
enge
Verknüpfung
von
Arbeitsmarktpolitik
mit
Sozialleistungen
aus.
in
der
Ausprägung
von
Markt,
Familie
und
Staat,
dem
Grad
der
Universalität
sowie
in
der
Verteilung
von
Risikogewinnung
und
Belastung.
In
der
Praxis
existieren
Mischformen,
nationale
Variationen
und
Reformwege,
die
oft
unter
dem
Druck
von
Demografie,
Globalisierung
und
Haushaltszwängen
stehen.
Ziel
aktueller
Debatten
ist
die
Balance
zwischen
Schutzleistungen,
Erwerbsfähigkeit
und
nachhaltiger
Finanzierung.