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Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist in der Praxis überwiegend ein Ausschuss des Aufsichtsrats eines Unternehmens, der sich mit der Identifikation, Prüfung und Empfehlung von Kandidaten für Gremien- bzw. Führungspositionen befasst. Sein zentrales Ziel ist die Sicherstellung einer systematischen Nachfolgeplanung sowie die Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsfunktionen auf eine langfristig tragfähige Weise. Zu seinen typischen Aufgaben gehören die Festlegung von Anforderungsprofilen, die Suche und Bewertung potenzieller Kandidaten, die Prüfung ihrer Qualifikationen, Unabhängigkeit und Diversität, sowie die Vorbereitung von Vorschlägen für die Hauptversammlung bzw. Aufsichtsrat zur Bestellung neuer Mitglieder. Der Ausschuss arbeitet häufig mit externen Personalberatungen zusammen und bezieht Kriterien wie Kompetenzen, Erfahrung, Diversität sowie künftige strategische Anforderungen in seine Entscheidungen ein.

Zusammensetzung und Arbeitsweise: Der Nominierungsausschuss besteht in der Regel aus Mitgliedern des Aufsichtsrats, überwiegend unabhängigen Mitgliedern,

Bedeutung: In der Praxis ist der Nominierungsausschuss ein zentrales Instrument guter Corporate Governance. In Deutschland wird

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und
wird
von
einem
Vorsitz
geführt.
Die
Größe
und
Ausgestaltung
richten
sich
nach
der
Satzung
des
Unternehmens
und
geltenden
Governance-Codes.
Der
Ausschuss
trifft
sich
regelmäßig
und
legt
dem
Aufsichtsrat
bzw.
der
Hauptversammlung
Empfehlungen
vor.
Seine
Entscheidungen
beruhen
auf
Mehrheitsbeschlüssen;
bei
wichtigen
Personalentscheidungen
kann
der
Ausschuss
zusätzliche
Prüfungen
durchführen.
Der
Ausschuss
steht
in
engem
Austausch
mit
anderen
Ausschussgremien,
insbesondere
dem
Vergütungs-
und
dem
Prüfungsausschuss,
sowie
mit
der
laufenden
Nachfolgeplanung.
er
gemäß
dem
Deutschen
Corporate
Governance
Kodex
oft
empfohlen,
um
eine
systematische
Nachfolge-
und
Kandidatenplanung
sicherzustellen.