Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss ist in der Praxis überwiegend ein Ausschuss des Aufsichtsrats eines Unternehmens, der sich mit der Identifikation, Prüfung und Empfehlung von Kandidaten für Gremien- bzw. Führungspositionen befasst. Sein zentrales Ziel ist die Sicherstellung einer systematischen Nachfolgeplanung sowie die Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsfunktionen auf eine langfristig tragfähige Weise. Zu seinen typischen Aufgaben gehören die Festlegung von Anforderungsprofilen, die Suche und Bewertung potenzieller Kandidaten, die Prüfung ihrer Qualifikationen, Unabhängigkeit und Diversität, sowie die Vorbereitung von Vorschlägen für die Hauptversammlung bzw. Aufsichtsrat zur Bestellung neuer Mitglieder. Der Ausschuss arbeitet häufig mit externen Personalberatungen zusammen und bezieht Kriterien wie Kompetenzen, Erfahrung, Diversität sowie künftige strategische Anforderungen in seine Entscheidungen ein.
Zusammensetzung und Arbeitsweise: Der Nominierungsausschuss besteht in der Regel aus Mitgliedern des Aufsichtsrats, überwiegend unabhängigen Mitgliedern,
Bedeutung: In der Praxis ist der Nominierungsausschuss ein zentrales Instrument guter Corporate Governance. In Deutschland wird
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