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Aufsichtsfunktionen

Aufsichtsfunktionen bezeichnen die Aufgabenbereiche in Organisationen, Institutionen oder Behörden, die der Überwachung, Kontrolle und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Erfüllung von Zielen dienen. Sie umfassen das Prüfen von Vorgehensweisen, die Sicherstellung von Regelkonformität und die Früherkennung von Risiken. Ziel ist Transparenz, Verantwortlichkeit und eine effektive Steuerung von Verhalten und Prozessen.

In Unternehmen kommen Aufsichtsfunktionen typischerweise durch Gremien wie den Aufsichtsrat oder ähnliche Kontrollinstanzen wahrgenommen, die den

Aufsichtsfunktionen kommen auch im regulatorischen Kontext vor. Öffentliche Aufsichtsbehörden wie BaFin in Deutschland üben die Überwachung

Zusammengefasst dienen Aufsichtsfunktionen der Kontrolle, Risikoreduktion, Compliance und der langfristigen Integrität von Organisationen und deren Prozessen.

Vorstand
oder
die
Geschäftsführung
überwachen,
Strategien
prüfen
und
Ressourcen
freigeben.
Ergänzend
existieren
interne
Aufsichtsfunktionen
wie
Internal
Audit,
Compliance,
Risikomanagement,
Qualitätsmanagement
und
Informationssicherheit,
die
Prozesse
prüfen,
Risiken
bewerten
und
schützt
das
Unternehmen
vor
Fehlern,
Betrug
und
Verstößen.
Externe
Aufsicht
kann
durch
Wirtschaftsprüfer
oder
Regulierungsbehörden
erfolgen
und
dient
der
zusätzlichen
Legitimation
gegenüber
Anteilseignern,
Kunden
und
Behörden.
von
Märkten,
Instituten
und
deren
Compliance
aus,
führen
Prüfungen
durch,
setzen
Meldepflichten
durch
und
verhängen
gegebenenfalls
Sanktionen.
Ziel
ist
es,
Stabilität,
Verbraucher-
und
Anlegerschutz
sowie
fairen
Wettbewerb
sicherzustellen.
In
vielen
Rechtsformen
sind
Aufsichtsfunktionen
organisatorisch
klar
getrennt
von
Leitungsaufgaben,
um
Interessenkonflikte
zu
vermeiden,
beispielsweise
zwischen
Aufsichtsrat
und
Vorstand
oder
zwischen
externer
Prüfung
und
Geschäftsführung.