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NichtausgleichStrom

NichtausgleichStrom ist ein Begriff aus der deutschsprachigen Elektrizitätswirtschaft und bezeichnet Energie, die nicht durch die üblichen Ausgleichsmechanismen des Netzbetriebs abgerechnet oder ausgeglichen wird. In elektrischen Netzen wird regelmäßig der Unterschied zwischen der vertraglich vorgesehenen Einspeisung/Entnahme und der tatsächlichen Aufgabe über Ausgleichsenergie (Balancing) korrigiert. NichtausgleichStrom beschreibt jenen Anteil an Energie, der außerhalb dieses standardisierten Ausgleichprozesses bleibt.

Ursachen dafür sind Forecast-Unsicherheiten, plötzliche Netz- oder Erzeugungsstörungen, grenzüberschreitende Ströme oder Grenzen im verfügbaren Ausgleichskapazitäten, die

Rechtlich und regulatorisch variiert der Umgang mit NichtausgleichStrom je nach Marktordnung und Land. Grundsätzlich soll der

Siehe auch: Ausgleichsenergie, Imbalance, Redispatch, Netznutzungskosten.

dazu
führen,
dass
bestimmte
Abweichungen
nicht
zeitnah
über
die
Balancing-Märkte
abgebildet
werden
können.
In
solchen
Fällen
wird
der
betroffene
Energiefluss
meist
nicht
über
die
regulären
Ausgleichsverträge
und
-preise
abgewickelt.
Stattdessen
können
alternative
Maßnahmen
greifen,
etwa
Redispatch-Maßnahmen
zur
Netzrundsteuerung,
oder
Kosten-
bzw
Nutzungsentgelte,
die
auf
Netzbetreiber
oder
Verursacher
umgelegt
werden.
Begriff
die
Differenz
zur
ordnungsgemäßen,
über
Ausgleichsenergie
abgewickelten
Abweichung
kennzeichnen
und
aufzeigen,
dass
nicht
alle
Abweichungen
durch
Balancing-Preisbildung
kompensiert
werden.