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Netzzugänge

Netzzugänge bezeichnet den Zugang zu netztechnischen Infrastrukturen eines Netzbetreibers durch Dritte, um eigene Telekommunikations- oder Internetdienste anbieten zu können. Dabei kann es sich um physischen Zugang zu Infrastruktur, um aktive Netzzugänge oder um interkonnektive Verbindungen handeln. Ziel von Netzzugängen ist es, Wettbewerb zu ermöglichen oder zu verstärken, indem Marktteilnehmer ohne eigene vollständige Netzinfrastruktur Zugang zu bestehenden Netzen erhalten.

Typische Formen des Netzzugangs umfassen passive und aktive Zugänge. Passive Zugänge betreffen den physischen Zugang zu

Regulatorisch stehen Netzzugänge oft im Fokus sektoraler Wettbewerbspolitik. Auf nationaler und europäischer Ebene wird das Zugangsrecht

In der Praxis ermöglichen Netzzugänge neue Anbieter auf einem Markt für Telekommunikation und ermöglichen Endkunden größere

Infrastrukturen
wie
Kabelkanälen,
Leerrohren,
Schächten
oder
Netzgebäuden
sowie
die
Bereitstellung
von
Standortkapazitäten
(Co-Location)
für
Geräte.
Aktive
Zugänge
umfassen
den
Transport-
bzw.
Vermittlungszugang
zu
Netzsegmenten,
z.
B.
Bitstrom-
oder
ungebundener
lokaler
Schleife
(UNL/LLA),
Wholesale-Ethernet,
IP-Tränsit
oder
andere
Transportdienste.
Zudem
gibt
es
Interconnection-
oder
Peeringsverträge,
die
die
Endverbindung
zwischen
Netzwerken
regeln,
sowie
Maßnahmen
der
Netzabschlusshilfe
bis
zum
Endkunden.
reguliert,
um
marktbeherrschende
Betreiber
zu
fairen,
transparenten
und
diskriminierungsfreien
Bedingungen
zu
verpflichten.
Typische
regulatorische
Anforderungen
betreffen
Preisgestaltung,
Transparenz
von
Referenzangeboten,
Nichtdiskriminierung
sowie
SLA-Standards
und
Netzausbau-Maßnahmen.
Die
Umsetzung
erfolgt
über
Verträge
zwischen
Netznutzern
und
Netzbetreibern,
ergänzt
durch
Aufsichtsbeschlüsse
der
zuständigen
Regulierungsbehörde.
Wahlfreiheit
bei
Preisen
und
Diensten,
während
Netzbetreiber
Anreize
für
Investitionen
in
Infrastruktur
beibehalten.