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Minordurchmesser

Minordurchmesser, auch Wurzeldurchmesser genannt, bezeichnet den kleinsten Durchmesser eines zylindrischen Bauteils, an dem Zahnschnitt oder Gewinde vorhanden ist. Er ergibt sich aus dem Durchmesser an der Basis der Zahnen bzw. der Gewindewippen und spielt eine zentrale Rolle bei Festigkeits-, Passungs- und Fertigungsaspekten. Der Minordurchmesser liegt immer unter dem Haupt- bzw. Nutendurchmesser und wird in technischen Zeichnungen oft zusammen mit dem Hauptdurchmesser (Außendurchmesser bzw. Nenndurchmesser) und dem Teilkreisdurchmesser (Pitch Diameter) verwendet.

In Gewinden beschreibt der Minordurchmesser den Durchmesser am Wurzelunterteil der Gewindegänge. Er ist der kleinste Durchmesser

In Zahnrädern bezeichnet der Minordurchmesser den Wurzelkreis der Verzahnung. Bei Stirnradzahnrädern wird der Durchmesser am unteren

Die Festlegung des Minordurchmessers dient der Festigkeit der Bauteile, der Vermeidung von Überunterfahungen und der sicheren

eines
Fittings
oder
einer
Schraube,
der
maßgeblich
für
Materialquerschnitt,
Tragfähigkeit
und
Gewindetoleranzen
ist.
Der
Minordurchmesser
ergibt
sich
grob
aus
dem
Hauptdurchmesser
minus
zweimal
der
Gewindetiefe;
die
genaue
Ausprägung
hängt
von
dem
Gewindesystem
(ISO-Metrik,
UNC/UNF,
Gewindetoleranzen)
und
der
Gewindenennorm
ab.
Die
Toleranzen
legen
fest,
in
welchem
Bereich
der
Minordurchmesser
liegen
darf.
Ende
der
Zahnfußlinie
als
Wurzel-
bzw.
Minordurchmesser
bezeichnet.
Der
Zusammenhang
zu
den
anderen
Größen
lautet
grob:
Nenndurchmesser
Dp
ergibt
sich
aus
Modul
m
und
Zahnzahl
z
(Dp
=
m·z);
der
Außen-
bzw.
Spitzenradius
ergibt
sich
aus
Dp
plus
Addendum,
während
der
Wurzelradius
aus
Dp
minus
Dedendum
(in
Standardsystemen
oft
etwa
Dedendum
≈
1,25·m)
folgt.
Daher
kann
der
Minordurchmesser
ungefähr
Df
≈
Dp
−
2·Dedendum
≈
m(z
−
2,5)
sein.
Passung
zwischen
Bauteilen.
In
der
Praxis
entscheiden
Toleranzen,
Material,
Fertigungsverfahren
und
Funktionsanforderungen
über
die
genauen
Werte.