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Konsolidierungskreises

Der Konsolidierungskreis, auch Konsolidierungskreises, bezeichnet den Kreis der Unternehmen, deren Abschlüsse in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden. Er bestimmt den inhaltlichen und räumlichen Rahmen der Konsolidierung und damit, welche Gesellschaften im Sinne der Gruppendarstellung zu den wirtschaftlichen Einheiten des Konzerns gehören. Zentraler Maßstab ist die Beherrschung, das heißt die Fähigkeit, finanzielle und operative Richtlinien so zu bestimmen, dass aus der Beteiligung Vorteile gezogen werden können.

Der Konsolidierungskreis umfasst in der Regel Tochtergesellschaften, bei denen der Mutterkonzern die Kontrolle besitzt, sowie bestimmte

Im Konsolidierungsprozess werden die Abschlüsse der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen zusammengeführt, interne Transaktionen, Salden und

assoziierte
oder
gemeinschaftlich
beherrschte
Unternehmen,
deren
Behandlung
je
nach
Rechtsform
und
Rechnungslegungsvorschriften
variiert
(beispielsweise
Equity-Methode
oder
anteilige
Konsolidierung).
Gesellschaften,
auf
die
keine
Kontrolle
ausgeübt
wird,
gehören
nicht
zum
Konsolidierungskreis.
Außerdem
können
immaterielle
oder
sehr
kleine
Tochtergesellschaften
aus
Gründen
der
Wesentlichkeit
vom
Konsolidierungskreis
ausgeschlossen
werden;
Änderungen
infolge
von
Unternehmenskäufen
oder
-verkäufen,
Verschmelzungen
oder
Wegfall
der
Beherrschung
führen
zu
Anpassungen
des
Kreises.
Gewinn-
oder
Verlustpositionen
eliminiert
und
Minderheitsanteile
im
Eigenkapital
ausgewiesen.
Ziel
ist
die
Darstellung
der
wirtschaftlichen
Situation
des
Gesamtkonzerns
aus
Sicht
der
beherrschenden
Muttergesellschaft.