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Konsolidierungskreis

Konsolidierungskreis bezeichnet den Teil des Konzerns, der in den Konzernabschluss einbezogen wird. Er legt fest, welche rechtlich eigenständigen Einheiten in die gruppenweite Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls die Kapitalflussrechnung aufgenommen werden und wie deren Ergebnisse in den Konzernabschluss übertragen werden.

Die Bestimmung des Konsolidierungskreises basiert primär auf der Beherrschung durch das Mutterunternehmen. Üblicherweise werden Tochterunternehmen, die

Im Konsolidierungskreis können auch Ausnahmen erfolgen. Unternehmen oder Beteiligungen, die materiell unwesentlich sind oder deren Einbeziehung

Auswirkungen: Die Festlegung des Konsolidierungskreises beeinflusst die Höhe der konsolidierten Vermögenswerte, Schulden und des Ergebnisses des

das
Mutterunternehmen
kontrolliert,
vollständig
(Vollkonsolidierung)
einbezogen.
Kontrolle
ergibt
sich
meist
aus
der
Mehrheit
der
Stimmrechte
oder
aus
vertraglichen
Rechten,
die
eine
maßgebliche
Einflussnahme
auf
Finanz-
und
Geschäftspolitik
ermöglichen.
Beteiligungen,
bei
denen
kein
beherrschender
Einfluss
vorhanden
ist,
werden
entsprechend
dem
Ausmaß
des
Einflusses
behandelt
(zum
Beispiel
mit
der
Equity-Methode
bei
assoziierten
Unternehmen
oder
Joint
Ventures).
Non-
controlling
interests
(Minderheitsanteile)
werden
in
der
Konzernbilanz
getrennt
ausgewiesen.
zu
unverhältnismäßig
hohen
Kosten
führen
würde,
können
aus
Gründen
der
Materialität
vom
Konsolidierungskreis
ausgeschlossen
werden.
Der
Konsolidierungskreis
wird
regelmäßig
überprüft
und
angepasst,
wenn
sich
der
Umfang
der
Tochterunternehmen
ändert
oder
Unternehmen
in
den
Konzern
ein-
oder
veräußert
werden.
Konzerns
und
trägt
wesentlich
zur
Transparenz
der
wirtschaftlichen
Lage
des
gesamten
Unternehmensverbunds
bei.