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Kassenbestände

Kassenbestände bezeichnet die Menge an Bargeld und baren Zahlungsmitteln, die einer Organisation zum täglichen Betrieb unmittelbar zur Verfügung stehen. Dazu gehören das Bargeld in der Kasse bzw. in mehreren Registrierkassen, Kleinkassen und gegebenenfalls geringe Guthaben in Kassensystemen. Je nach Struktur können Kassenbestände standortbezogen geführt oder als Gesamtsumme mehrerer Standorte ausgewiesen werden.

In der Buchführung ist der Kassenbestand ein Vermögenswertkonto und gehört zum Umlaufvermögen. Bewegungen entstehen durch Bareinzahlungen,

Der Kassenbestand zählt zu den liquiden Mitteln; im Gegensatz dazu steht das Bankguthaben, also Geld auf Bankkonten.

Für die interne Kontrolle gelten Maßnahmen wie Vier-Augen-Prinzip bei Auszahlungen, klare Freigaben, regelmäßige Abgleich und Inventur.

Bargeldauszahlungen,
Barauslagen
und
Auslagenersatz,
die
im
Kassenbuch
oder
in
den
Kassenvorgängen
dokumentiert
werden.
Der
Kassenbestand
wird
regelmäßig
durch
Kassensturz
bzw.
Kassenabgleich
überprüft,
um
Übereinstimmung
mit
den
Buchungen
sicherzustellen.
Zusammen
bilden
sie
die
liquiden
Mittel
eines
Unternehmens,
die
für
Betriebsausgaben,
Zahlungsverkehr
und
kurzfristige
Verpflichtungen
verfügbar
sind.
In
der
Praxis
wird
oft
eine
Höchstgrenze
für
den
Kassenbestand
festgelegt,
der
Rest
wird
auf
Bankkonten
überführt.
Risiken
sind
Verlust,
Diebstahl
oder
Fälschungen;
entsprechend
kommen
Sicherheitsvorkehrungen
wie
Tresore,
Zugriffskontrollen
und
getrennte
Zuständigkeiten
zum
Einsatz.
Regelmäßige
Revisionen
unterstützen
Transparenz
und
Ordnungsmäßigkeit
der
Kassenbestände.