Home

Hochschulleitung

Hochschulleitung bezeichnet die leitende Führung einer Hochschule im deutschen Sprachraum. Sie bildet das höchste Exekivgremium der Hochschule und ist für strategische Ausrichtung, Repräsentation und das operative Management verantwortlich. Die genaue Bezeichnung und Zusammensetzung variieren je Land und Hochschule (unter anderem Rektorat oder Präsidium, mit oder ohne Kanzler).

Typischerweise besteht die Hochschulleitung aus dem/der Rektor/in (dem Vorsitz), mehreren Prorektoren bzw. Vizerektoren für Bereiche wie

Zu den Aufgaben zählen die Entwicklung und Umsetzung der strategischen Ziele, Haushaltsplanung, Personalführung, Organisation des Lehrbetriebs,

Die Hochschulleitung arbeitet eng mit Senat, Hochschulrat oder Kuratorium sowie Fakultäts- bzw. Fachbereichsgremien zusammen. Diese Organe

Wahl und Rechenschaft: Mitglieder der Hochschulleitung werden in der Regel durch Gremien der Hochschule bestellt oder

Lehre,
Forschung,
Finanzen
und
Internationales,
sowie
dem
Kanzler
bzw.
Verwaltungsdirektor.
Die
konkrete
Zusammensetzung
hängt
von
Rechtsform,
Verfassung
und
Satzung
der
Hochschule
ab.
Qualitätssicherung,
Verwaltung
von
Finanzen
und
Bauvorhaben,
Repräsentation
der
Hochschule
nach
außen
sowie
die
Umsetzung
von
Beschlüssen
des
Senats
und
anderer
Gremien;
der
rechtliche
Vertreterstatus
liegt
meist
beim
Rektor
in
Zusammenarbeit
mit
dem
Kanzler.
formulieren
akademische
Grundsätze,
überwachen
die
Mittelvergabe
und
kontrollieren
die
strategische
Ausrichtung.
Die
genaue
Aufgabenverteilung
ist
je
Land
unterschiedlich
geregelt.
gewählt
und
üblicherweise
für
mehrere
Jahre
bestätigt.
Sie
sind
Rechenschaft
gegenüber
Senat,
Hochschulrat
und
der
Hochschulöffentlichkeit
schuldig,
und
regelmäßige
Evaluationen
sichern
die
Leistungsfähigkeit.