Geldvermächtnis
Geldvermächtnis bezeichnet im Erbrecht eine Form des Vermächtnisses, bei der dem Vermächtnisnehmer eine festgelegte Geldsumme aus dem Nachlass zugesprochen wird. Es handelt sich um eine testamentarische Verfügung, die in einem Willen oder Erbvertrag festgehalten wird. Die Zahlung erfolgt nach dem Tod des Erblassers aus dem Nachlass, in der Regel durch den Testamentsvollstrecker oder die Erbengemeinschaft, sofern der Nachlass hierzu in der Lage ist. Im Gegensatz zu einem Sachvermächtnis geht es beim Geldvermächtnis um eine Geldleistung, nicht um einen bestimmten Gegenstand. Es kann als Einmalzahlung oder als Ratenvermächtnis ausgestaltet sein oder an Bedingungen geknüpft sein.
Rechtsfolgen: Das Geldvermächtnis begründet eine Forderung gegen den Nachlass; es wird bei der Verteilung der Erbmasse
Steuerlich: Erbschaftsteuerpflichtig wie andere Vermögensübertragungen im Nachlass.
Praxishinweis: Geldvermächtnisse ermöglichen eine klare finanzielle Zuweisung; sie sollten im Testament ausdrücklich formuliert sowie steuerliche und