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Geldvermächtnis

Geldvermächtnis bezeichnet im Erbrecht eine Form des Vermächtnisses, bei der dem Vermächtnisnehmer eine festgelegte Geldsumme aus dem Nachlass zugesprochen wird. Es handelt sich um eine testamentarische Verfügung, die in einem Willen oder Erbvertrag festgehalten wird. Die Zahlung erfolgt nach dem Tod des Erblassers aus dem Nachlass, in der Regel durch den Testamentsvollstrecker oder die Erbengemeinschaft, sofern der Nachlass hierzu in der Lage ist. Im Gegensatz zu einem Sachvermächtnis geht es beim Geldvermächtnis um eine Geldleistung, nicht um einen bestimmten Gegenstand. Es kann als Einmalzahlung oder als Ratenvermächtnis ausgestaltet sein oder an Bedingungen geknüpft sein.

Rechtsfolgen: Das Geldvermächtnis begründet eine Forderung gegen den Nachlass; es wird bei der Verteilung der Erbmasse

Steuerlich: Erbschaftsteuerpflichtig wie andere Vermögensübertragungen im Nachlass.

Praxishinweis: Geldvermächtnisse ermöglichen eine klare finanzielle Zuweisung; sie sollten im Testament ausdrücklich formuliert sowie steuerliche und

berücksichtigt,
nachdem
Schulden
bezahlt
und
eventuelle
Pflichtteile
der
Erben
berücksichtigt
wurden.
Pflichtteilsberechtigte
haben
Anspruch
auf
ihren
Pflichtteil,
der
das
Vermächtnis
gegebenenfalls
beeinflussen
oder
ausgleichen
kann.
Bei
unzureichendem
Nachlasswert
kann
das
Vermächtnis
anteilig
gekürzt
werden.
Der
Tod
des
Vermächtnisnehmers
vor
dem
Erblasser
führt
in
der
Regel
zum
Wegfall
des
Vermächtnisses,
es
sei
denn,
im
Testament
ist
etwas
anderes
geregelt
oder
es
greift
eine
Nacherbfolge.
erbrechtliche
Wechselwirkungen
geprüft
werden.