Home

Fachbereichsräte

Fachbereichsräte (singular Fachbereichsrat) sind offizielle Gremien an deutschen und vergleichbaren Hochschulen, die innerhalb eines Fachbereichs oder einer Fachrichtung die mit dem Fach verbundenen Belange beraten und mitgestalten. Sie gehören zu den fakultäts- oder institutsspezifischen Entscheidungsgremien und dienen der Mitbestimmung in Lehre, Forschung und Personalentscheidungen auf Fachbereichsebene.

Die Zusammensetzung der Fachbereichsräte variiert je nach Bundesland und Hochschulordnung, in der Regel setzen sie sich

Zu den zentralen Aufgaben des Fachbereichsrates gehören die Beratung und, wo vorgesehen, die Beschlussfassung zu Lehre

Der Fachbereichsrat arbeitet eng mit der Dekanats- bzw. Fachbereichsleitung und dem Fakultätsrat zusammen. Er ist einem

aus
Vertretern
der
Professuren,
der
übrigen
wissenschaftlichen
Mitarbeitenden
sowie
Studierenden
zusammen.
Die
konkrete
Zahl,
Wahlmodus
und
Amtsdauer
der
Mitglieder
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Satzung
der
Hochschule.
Ein
Vorsitz
wird
üblicherweise
aus
den
Mitgliedern
des
Fachbereichsrates
gewählt
und
leitet
die
Sitzungen.
und
Studienführung,
einschließlich
Studien-
und
Prüfungsordnungen,
Modulverzeichnissen
und
dem
Curriculum
des
Fachbereichs.
Sie
wirken
in
Personalangelegenheiten
mit,
etwa
bei
Berufungsvorschlägen
für
Professuren
oder
bei
der
Aufstellung
von
Berufungsausschüssen,
und
sie
haben
Einfluss
auf
die
Ressourcenverteilung
des
Fachbereichs
sowie
auf
Qualitäts-
und
Entwicklungsprozesse.
Der
Fachbereichsrat
erstellt
Stellungnahmen
zu
Forschungsprogrammen,
Kooperationen
und
strategischen
Planungen
des
Fachbereichs.
regelmäßigen
Sitzungsrhythmus
unterworfen,
protokolliert
Beschlüsse
und
fungiert
als
zentrale
Anlaufstelle
für
Anliegen
aus
Lehre,
Wissenschaft
und
Studierenden.
Die
genauen
Kompetenzen
und
Verfahren
ergeben
sich
aus
Hochschulrecht,
Landesgesetzen
und
der
jeweiligen
Satzung
der
Hochschule.