Fachbereichsräte
Fachbereichsräte (singular Fachbereichsrat) sind offizielle Gremien an deutschen und vergleichbaren Hochschulen, die innerhalb eines Fachbereichs oder einer Fachrichtung die mit dem Fach verbundenen Belange beraten und mitgestalten. Sie gehören zu den fakultäts- oder institutsspezifischen Entscheidungsgremien und dienen der Mitbestimmung in Lehre, Forschung und Personalentscheidungen auf Fachbereichsebene.
Die Zusammensetzung der Fachbereichsräte variiert je nach Bundesland und Hochschulordnung, in der Regel setzen sie sich
Zu den zentralen Aufgaben des Fachbereichsrates gehören die Beratung und, wo vorgesehen, die Beschlussfassung zu Lehre
Der Fachbereichsrat arbeitet eng mit der Dekanats- bzw. Fachbereichsleitung und dem Fakultätsrat zusammen. Er ist einem