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Computerarbeitsplätze

ComputerArbeitsplätze bezeichnet den Arbeitsbereich, in dem ein Computer und zugehörige Peripheriegeräte als zentrale Werkzeuge für berufliche Aufgaben eingesetzt werden. Der Begriff umfasst Hardware, Software sowie die organisatorische Umgebung und Ergonomie, typischerweise in Büros, Home-Office oder Industrie- und Kundendienstszenarien.

Typische Ausstattung umfasst Computer (Desktop oder Laptop), Monitor, Tastatur, Maus, Dockingstation, Drucker oder Scanner; Sitzmöbel, Schreibtisch,

Ergonomische Gestaltung umfasst Arbeitshöhe, Monitorabstand, Neigung, Tastaturwinkel, Armlehnen, Stuhlstütze; Bildschirmschutz gegen Blendung; ausreichende Beleuchtung; regelmäßige Pausen.

In Deutschland und Europa gelten Richtlinien und Normen wie ISO 9241, DIN/EN-Normen für Büroausstattung sowie gesetzliche

Varianten umfassen feste Büroarbeitsplätze, mobile Arbeitsplätze (Laptops), vernetzte Remote-Arbeitsplätze, Industrie- oder Kontrollräume. Zukünftige Entwicklungen umfassen Cloud-Desktops,

Beleuchtung;
Netzwerkanbindung,
USB-
und
HDMI-Schnittstellen;
ggf.
Speichergeräte
oder
weitere
Peripherie.
Datensicherheit
umfasst
Passwortschutz,
Bildschirm-
und
Tastatursperre,
Datenschutz
und
regelmäßige
Backups.
Vorgaben
zur
Arbeitsstätte
(Arbeitsstättenverordnung).
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
ComputerArbeitsplätze
sicher
und
gesundheitsfördernd
zu
gestalten.
Virtualisierung,
energieeffiziente
Systeme
und
barrierefreie
Ausstattung.