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Charterfluggesellschaften

Charterfluggesellschaften sind Fluggesellschaften, die Flüge nicht nach einem festen, öffentlich ersichtlichen Flugplan anbieten, sondern ihre Leistungen auf Basis von Charterverträgen erbringen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über Reiseveranstalter, Firmenkunden oder private Auftraggeber, die das gesamte Flugzeug oder einzelne Sitzplätze mieten. Charterflüge dienen häufig der Verbindung von Urlaubszielen, Kongressveranstaltungen oder spezialisierten Events und ergänzen das Angebot regulärer Flugpläne.

Es gibt verschiedene Modelle der Fluganbietung. Beim Vollcharter wird das gesamte Flugzeug an einen Auftraggeber vermietet,

Charterfluggesellschaften arbeiten oft eng mit Reiseveranstaltern zusammen, um saisonale Nachfrage zu decken, insbesondere zu Ferienzeiten oder

Regulierung und Sicherheit bedingen, dass Charterfluggesellschaften eine gültige Betriebserlaubnis (AOC) besitzen und dieselben Sicherheitsstandards wie Linienfluggesellschaften

Wirtschaftlich ist der Chartermarkt stark saisonabhängig und von der Entwicklung des Reisemarktes, Ölpreisen und regulatorischen Rahmenbedingungen

der
den
Flug
exakt
nach
seinen
Vorgaben
durchführt.
Beim
Seat-Charter
werden
Sitze
im
Flugzeug
verkauft,
während
der
Operator
das
Fluggerät
bereitstellt.
Eine
weitere
Form
ist
ACMI
bzw.
Wet
Lease,
bei
der
der
Charteranbieter
das
Flugzeug
samt
Besatzung,
Wartung
und
Versicherung
stellt,
während
der
Auftraggeber
Flugplanung,
Ticketing
und
Vertrieb
übernimmt.
Wintersportzielen.
Sie
können
jedoch
auch
private
oder
geschäftliche
Charterflüge
anbieten,
etwa
für
Gruppen,
VIP-Charter
oder
Firmenveranstaltungen.
erfüllen.
In
der
EU
überwachen
nationale
Luftfahrtbehörden
sowie
EASA
die
Einhaltung
von
Luftraum-,
Sicherheits-
und
Umweltauflagen.
abhängig.
Trends
umfassen
eine
stärkere
Nutzung
von
Leasing-
und
ACMI-Modellen,
Digitalisierung
im
Vertrieb
sowie
Anpassungen
an
neue
Umwelt-
und
Sicherheitsanforderungen.