Bewachung
Bewachung bezeichnet in der deutschsprachigen Sicherheitsbranche die Tätigkeit der Schutz und Überwachung von Personen und Sachen durch sichtbare Präsenz, Zutrittskontrollen, Patrouillen und unmittelbare Gefahrenabwehr. Sie wird sowohl von privaten Sicherheitsdiensten als auch von öffentlichen Behörden wahrgenommen und dient dem Schutz von Objekten, Personen, Veranstaltungen und Werttransfers.
Zu den typischen Aufgaben gehören Zugangskontrollen, Begleitdienste, Objektschutz (etwa von Gebäudekomplexen oder Industrieanlagen), Werks- und Ladenüberwachung,
Rechtlich ist die gewerbsmäßige Bewachung in Deutschland durch die Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Betreiber von Bewachungsdiensten benötigen
Abgrenzung: Bewachung umfasst aktive Schutzmaßnahmen vor Ort und Interventionsmöglichkeiten; Überwachung bezieht sich stärker auf die passiven