Bauproduktenverordnung
Bauproduktenverordnung, kurz BauPVO, bezeichnet die Umsetzung der Europäischen Verordnung über Bauprodukte (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) in nationales Recht. Sie regelt, wie Bauprodukte auf dem Europäischen Markt bereitgestellt werden dürfen und welche Informationen der Käufer erhält. Ziel ist die Gewährleistung eines einheitlichen Transparenz- und Sicherheitsstandards.
Geltungsbereich: Die Verordnung gilt für Bauprodukte, die in Bauwerken verwendet werden oder dafür bestimmt sind, einschließlich
Leistungen und Kennzeichnung: Für viele Bauprodukte gelten harmonisierte technische Spezifikationen (harmonisierte EN-Normen). Die Leistung eines Produkts
Konformität und AVCP: Die Herstellerschaft muss die Konformität des Produkts gemäß einem festgelegten AVCP-System nachweisen. Dabei
Marktüberwachung und Umsetzung: Nationale Behörden überwachen die Rechtmäßigkeit der Markteinführung, Kennzeichnung und Dokumentation. Verstöße können Ordnungs-