Ausschreibungsfristen
Ausschreibungsfristen sind Fristen in öffentlichen Vergabeverfahren, die festlegen, bis zu welchem Zeitpunkt Interessenten Zugang zu Ausschreibungsunterlagen haben, Angebote abgeben oder auf Rückfragen reagieren können. Sie dienen der Transparenz, dem gleichen Zugang zu Informationen und dem rechtskonformen Wettbewerb. In Deutschland, Österreich und der Schweiz richten sich die konkreten Fristen nach nationalem Vergaberecht (z. B. GWB/VgV in Deutschland, BVergG in Österreich) und sind zudem an europäisches Recht gebunden, insbesondere an die EU-Vergaberichtlinien. Die genaue Länge der Fristen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung bzw. dem Vergabeverfahren und hängt von Faktoren wie dem Verfahrenstyp (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerb) sowie dem Umfang und der Komplexität des Auftrags ab.
Zu den typischen Bestandteilen der Ausschreibungsfristen gehören: der Zeitraum, in dem eine Einsichtnahme in und der
Wichtige Rechtsfolgen betreffen die Zulässigkeit: Angebote, die verspätet eingehen, sind in der Regel ausgeschlossen oder werden