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Ausschreibungsfristen

Ausschreibungsfristen sind Fristen in öffentlichen Vergabeverfahren, die festlegen, bis zu welchem Zeitpunkt Interessenten Zugang zu Ausschreibungsunterlagen haben, Angebote abgeben oder auf Rückfragen reagieren können. Sie dienen der Transparenz, dem gleichen Zugang zu Informationen und dem rechtskonformen Wettbewerb. In Deutschland, Österreich und der Schweiz richten sich die konkreten Fristen nach nationalem Vergaberecht (z. B. GWB/VgV in Deutschland, BVergG in Österreich) und sind zudem an europäisches Recht gebunden, insbesondere an die EU-Vergaberichtlinien. Die genaue Länge der Fristen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung bzw. dem Vergabeverfahren und hängt von Faktoren wie dem Verfahrens­typ (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerb) sowie dem Umfang und der Komplexität des Auftrags ab.

Zu den typischen Bestandteilen der Ausschreibungsfristen gehören: der Zeitraum, in dem eine Einsichtnahme in und der

Wichtige Rechtsfolgen betreffen die Zulässigkeit: Angebote, die verspätet eingehen, sind in der Regel ausgeschlossen oder werden

Bezug
von
Vergabeunterlagen
möglich
ist,
der
Zeitraum
für
die
Abgabe
von
Angeboten,
der
Zeitraum
für
die
Stellung
von
Fragen
und
die
Beantwortung
dieser
Fragen
vor
Ablauf
der
Angebotsfrist
sowie
ggf.
Fristen
zur
Vorlage
von
Eignungsnachweisen.
Bei
Bedarf
können
Fristen
durch
Ergänzungen
oder
Nachforderungen
verlängert
oder
der
Ablauf
durch
den
Auftraggeber
angepasst
werden.
Elektronische
Vergabesysteme
ermöglichen
in
der
Praxis
zusätzliche
Hinweise,
Änderungen
und
Verlängerungen,
um
Chancengleichheit
sicherzustellen.
außer
Betracht
gelassen.
Unklare
oder
missbräuchliche
Fristen
können
Anfechtungen
oder
Nachprüfungen
nach
sich
ziehen.