Antragsgegnerin
Antragsgegnerin ist in deutschem Rechtswesen die Bezeichnung für die Partei, gegen die in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren ein Antrag gestellt wird. Der Begriff wird vor allem in Zusammenhang mit Anträgen verwendet, die auf den Erlass einer Maßnahme, einer Entscheidung oder einer Verfügung gerichtet sind, etwa in einstweiligen Verfügungen, beim Mahn- und Vollstreckungsverfahren oder in bestimmten familien- und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Die Antragsgegnerin ist damit die Gegenpartei zum Antragssteller.
In vielen Verfahren hat die Antragsgegnerin die Gelegenheit, den Antrag zu verteidigen oder Einwendungen vorzubringen. Sie
Der feminine Begriff Antragsgegnerin steht im geschlechtersensiblen Sprachgebrauch; die männliche Form lautet Antragsgegner. In der Praxis
Der Begriff findet sich vorwiegend in Zivilprozessrecht (ZPO) oder verwaltungsrechtlichen Kontexten. Außerhalb des gerichtlichen Rahmens ist