Anspruchsprüfung
Anspruchsprüfung bezeichnet im Patentrecht den Bestandteil des Prüfungsverfahrens, bei dem die gegenständlichen Ansprüche einer Patentanmeldung daraufhin geprüft werden, ob sie patentfähig sind und rechtssicher formuliert sind. Sie bildet die inhaltliche Kernprüfung, die über die formalen Anforderungen hinausgeht und den Schutzumfang der zukünftigen Erfindung festlegt.
Gegenstand der Anspruchsprüfung ist vor allem die Beurteilung der Patentfähigkeit der Ansprüche. Dazu gehören die Prüfung
Ablauf und Rechtsfolgen: Die Anspruchsprüfung erfolgt in der Regel auf Antrag des Anmelders im Verfahren der
Zusammenhang: Die Anspruchsprüfung ist ein Bestandteil des Prüfungsverfahrens, unterscheidet sich von der formalen Prüfung, die lediglich
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