Abgabeleistungen
Abgabeleistungen ist ein in der deutschsprachigen Verwaltungs- und Rechtsliteratur verwendeter, jedoch nicht standardisierter Begriff aus dem Bereich der öffentlichen Finanzen. Oberflächlich bezeichnet er die Verpflichtungen der Bürgerinnen und Bürger bzw. von Unternehmen, Abgaben zu leisten, sowie die damit verbundenen Leistungen der öffentlichen Hand. Da der Begriff in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich verwendet wird, ist seine genaue Bedeutung nicht einheitlich.
Der Ausdruck setzt sich aus Abgabe und Leistung zusammen. In der Praxis wird er häufig im Zusammenhang
Die Verwendung variiert je nach Jurisdiktion; in der Regel wird der Begriff seltener gebraucht, stattdessen spricht
Siehe auch: Abgabenrecht, Steuern, Gebühren, Beiträge, Umlagen, Öffentliche Finanzen.