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versiegelter

Versiegelter ist das Partizip Perfekt des Verbs versiegeln und wird im Deutschen überwiegend als Adjektiv verwendet. Es bedeutet „mit einem Siegel versehen“ oder „durch ein Siegel geschützt/gesichert“ und beschreibt den Zustand eines Gegenstands, der absichtlich verschlossen oder gegen Öffnen gesichert ist. In vielen Fachbereichen wird der Ausdruck verwendet, wenn etwas so behandelt oder verschlossen ist, dass es nur nach Prüfung oder Zerbrechen des Siegels geöffnet werden darf.

Grammatikalisch erscheint es in der Regel attributiv: der versiegelte Behälter, eine versiegelte Verpackung. Die Endung richtet

Unter bestimmten Begriffen kommt das Wort in spezialisierten Bereichen vor: Im Versand- und Logistikbereich bezeichnen „versiegelte“

Etymologie und verwandte Begriffe: Versiegelter leitet sich vom Verb versiegeln ab, das wiederum auf Siegel und

---

sich
nach
dem
Genus,
Numerus
und
Kasus
des
Nomens,
das
es
beschreibt
(z.
B.
den
versiegelten
Behälter,
die
versiegelte
Unterlage,
die
versiegelten
Unterlagen).
Als
Prädikativum
kann
man
sagen:
Das
Dokument
ist
versiegelt.
oder
„plombierte“
Behälter
Frachtstücke
mit
einem
tamper-evident
Siegel.
Im
Rechts-
und
Behördenkontext
finden
sich
Formulierungen
wie
versiegelte
Unterlagen,
versiegelte
Beweise
oder
versiegelte
Akten,
um
Vertraulichkeit
und
Unversehrtheit
zu
kennzeichnen.
Im
Alltag
ist
die
Nutzung
oft
auf
Verpackungen
beschränkt,
z.
B.
„eine
versiegelte
Schachtel“.
Siegelung
zurückgeht.
Verwandte
Begriffe
sind
versiegeln,
Siegel,
Siegelmarke,
Plombe,
sowie
die
Adjektivformen
versiegelt
und
die
Nominalisierung
Versiegelung;
Unterschiede
ergeben
sich
vor
allem
aus
der
Wortart
(Adjektiv
vs.
Substantiv)
und
dem
Kontext.