Todesfallkapitals
Todesfallkapital bezeichnet die Summe, die im Todesfall des Versicherungsnehmers aus einem Lebensversicherungs- oder ähnlichen Vertrag an die benannten Begünstigten ausgezahlt wird. Es dient dem finanziellen Schutz von Hinterbliebenen und kann als feste Summe (garantiertes Todesfallkapital) oder als Teil eines kapitalbildenden Vertrags entstehen, der zusätzlich Wertwachstum oder Überschüsse ausweist.
Formen und Vertragsarten: In einer Risikolebensversicherung wird ausschließlich das Todesfallkapital ausgezahlt; bei Kapitallebensversicherungen erfolgt neben dem
Auszahlungsbedingungen: Die Begünstigten sind im Vertrag benannt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Lumpensumme an
Berechnung und Bestandteile: Das Todesfallkapital kann eine garantierte Summe sein, ergänzt durch Überschussbeteiligungen, Zinszusatz oder andere
Steuerliche Aspekte: Die steuerliche Behandlung variiert je nach Land und Produkt. Oft ist das Todesfallkapital bei
Siehe auch: Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Todesfallleistung.