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Sicherheitseinweisung

Sicherheitseinweisung ist eine formelle Einweisung neuer Mitarbeitender, externer Auftragnehmer und Besucher in die sicherheitsrelevanten Verhältnisse eines Arbeitsortes. Ziel ist es, Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu vermeiden und im Notfall angemessen zu handeln. Typischer Inhalt umfasst allgemeine Verhaltensregeln, standortspezifische Gefahren, Notausgänge und Sammelplätze, Brand- und Evakuierungspläne, Erste Hilfe, Meldewege, persönliche Schutzausrüstung und deren ordnungsgemäße Verwendung, sicherer Umgang mit Maschinen, elektrischen Anlagen, Gefahrstoffen sowie Verfahren bei Störfällen oder Unfällen. Je nach Branche können zusätzlich Schutzmaßnahmen, Lärmschutz, Arbeitsmittelprüfungen oder Abruf von Rettungskarten gehören. Die Sicherheitseinweisung soll auf die konkreten Gegebenheiten des Arbeitsplatzes zugeschnitten sein und sich regelmäßig an veränderte Bedingungen anpassen.

Durchgeführt wird sie in der Regel vom Arbeitgeber, einer verantwortlichen Führungsperson oder der betrieblichen Fachkraft für

Die Durchführung kann mündlich erfolgen, durch schriftliche Unterweisung oder in Verbindung mit praktischen Übungen. Die Teilnahme

Sicherheit.
Sie
erfolgt
vor
Aufnahme
der
Tätigkeit,
bei
der
Einführung
in
neue
Aufgaben
oder
Arbeitsplätze,
nach
relevanten
Änderungen
und
nach
Unfällen.
Für
Baustellen
gelten
zusätzliche
Vorgaben,
wie
eine
standortspezifische
Baustellen-Sicherheitseinweisung,
vor
Betreten
der
Baustelle
und
bei
Änderungen
der
Arbeitsabläufe.
ist
zu
dokumentieren,
etwa
durch
eine
Anwesenheitsliste
oder
Eintragung
in
das
Schulungsnachweis-System.
Rechtsgrundlagen
bilden
das
Arbeitsschutzgesetz,
die
DGUV-Vorschriften
und,
bei
Baustellen,
die
Baustellenverordnung.