Gebäudeenergiegesetzes
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die energetischen Anforderungen an Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Wärme in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführt. Es ersetzt seit dem 1. November 2020 die bisherigen Regelungen EnEV, EnEG und EEWärmeG und wird regelmäßig an neue europäische Vorgaben angepasst.
Zweck des Gesetzes ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden sowie die Förderung
Wesentliche Inhalte betreffen den Nachweis der energetischen Qualität (Primärenergiebedarf bzw. Endenergiebedarf), Anforderungen an Neubau und Sanierung
Durchführung und Kontrolle erfolgen auf Bundesebene im Einklang mit EU-Richtlinien. Fördermöglichkeiten bestehen über Programme von KfW