Belegvollständigkeit
Belegvollständigkeit bezeichnet in der Rechnungslegung die Pflicht, sämtliche wirtschaftlich relevanten Geschäftsvorfälle mit geeigneten Belegen nachzuweisen. Im deutschen Handelsrecht ist sie ein zentraler Bestandteil der Rechnungslegungsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Vollständigkeit soll sicherstellen, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Unternehmens zuverlässig widerspiegelt.
Die rechtlichen Anforderungen an Belegvollständigkeit sind in § 248 HGB geregelt. Dort wird gefordert, dass die Buchführung