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Artenschutzprogrammen

Artenschutzprogramme sind planungs- und umsetzungsbasierte Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume. Sie können auf nationaler, regionaler oder internationaler Ebene erfolgen und umfassen sowohl in-situ-Maßnahmen am natürlichen Standort als auch ex-situ-Ansätze wie Zucht- und Wiederauswilderungsprogramme. Ziel ist die Verhinderung des Aussterbens, die Stabilisierung oder Wiederherstellung von Beständen sowie die Sicherung genetischer Vielfalt.

Typische Bestandteile sind die Bestands- und Gefährdungsbestimmung, die Festlegung von Zielarten, Monitoring, Schutz und Wiederherstellung von

Umsetzung erfolgt durch Regierungen, Naturschutzbehörden, Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Landbesitzer. Finanzierungen ergeben sich aus öffentlichen Haushalten, Förderprogrammen,

Zu den verbreiteten Methoden gehören Schutzgebiete, ökologische Vernetzung durch Korridore, Habitatmanagement, Zucht- und Wiederauswilderungsprogramme, die Kontrolle

Lebensräumen,
Maßnahmen
gegen
Bedrohungen
(z.
B.
Habitatverlust,
invasive
Arten,
Umweltverschmutzung)
sowie
rechtliche
Schutzvorgaben.
Zusätzlich
werden
Planung,
Finanzierung,
Öffentlichkeitsarbeit
und
die
Einbindung
lokaler
Akteure
berücksichtigt.
Zweck
ist
eine
adaptive,
evidenzbasierte
Umsetzung
mit
regelmäßiger
Bewertung.
EU-Programmen
und
privaten
Mitteln.
Eine
effektive
Umsetzung
erfordert
klare
Zuständigkeiten,
Koordination
zwischen
Sektorengrenzen
sowie
Monitoring-Feedback,
damit
Maßnahmen
angepasst
werden
können.
von
Auswilderungen
sowie
die
Bekämpfung
invasiver
Arten
und
Maßnahmen
zur
Anpassung
an
den
Klimawandel.
International
spielen
Programme
eine
Rolle
im
Rahmen
der
Biodiversitätskonventionen,
der
Habitatsrichtlinie
und
anderer
Abkommen,
die
nationale
Rechtsrahmen
prägen.