Angebliche
Angebliche ist die attributive Form des deutschen Adjektivs angeblich und bedeutet „behauptet, vermeintlich“ oder „zur Behauptung gehörend“. Sie steht vor femininen Singular- und neutralen Singular-Nomen: die angebliche Behauptung, das angebliche Problem. Im Maskulinum Singular lautet die entsprechende Form der attributiven Deklination angeblicher (der angebliche Täter). Im Plural wird die Endung -en verwendet: die angeblichen Behauptungen. Darüber hinaus können je nach Determiner auch andere Pluralformen auftreten, je nach Kasus- und Numerusregel.
Anwendung und Bedeutung: Angebliche wird genutzt, um eine Behauptung als unbestätigt oder von Dritten stammend zu
Beispiele: Die angebliche Lösung konnte nicht bestätigt werden. Der angebliche Täter wurde festgenommen. Es gibt angebliche
Verhältnis zu ähnlichen Begriffen: Angebliche ist eng verwandt mit angeblich, das als Adverb oder Adjektiv in